Die Abwicklung von Kaskoschäden (selbstverschuldeter Unfall)
unterscheidet sich eindeutig von dem der Haftpflichtschäden!
Ein Schadensfall sollte unverzüglich bei der eigenen Kasko-Versicherung angezeigt werden, um Details zu der Schadensabwicklung in Erfahrung zu bringen.
Dem Versicherungsnehmer steht es oft nicht frei einen Gutachter zu
beauftragen, daher sollte vor der Beauftragung eines Kfz-Gutachters
die eigene Versicherung kontaktiert werden.
Außerdem steht es dem Versicherten in einer Vielzahl der Kasko-Verträge nicht frei, eine Werkstattauswahl zu treffen.
Auch bei diesem Thema sollte der Versicherte bei der eigenen
Versicherung anfragen.
Details zu der Schadensabwicklung sind abhängig von dem zugrunde
gelegten Versicherungsvertrag. Pauschale Auskunft ist daher nicht
möglich!