Sie geraten unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall.
Folgende Punkte sollten Sie beachten.
1. Im Haftpflichtfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei,
einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. 2. Die
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl liegt schon
allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. 3. Dies
gilt auch wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten
einen Sachverständigen bestellt hat. 4. Die Kosten für das
Sachverständigengutachten wird dem Geschädigten erstattet. 5. Nur
eine vollständige Beweissicherung gewährleistet, dass dem
Geschädigten Schadenersatzansprüche vollständig erstattet werden.
Unsere Angebot: Kostenlose und unverbindliche Beratung.
Schadengutachten für Pkw, Lkw, Busse und Motorräder.
Beweissicherung.
KFZ-Sachverständige
Tonk & Zabel
Telefon 0221 548 096